Regelungen ab 25.05.2021Regelungen ab 25.05.2021

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Regelungen ab 25.05.2021

Eingeschränkter Regelbetrieb für Vorschulkinder in den Kitas und den Kindertagespflegestellen, wenn die 7-Tages-Inzidenz unter 165 bleibt, was derzeit in Augsburg der Fall ist.

Einführung von Antigen-Schnelltests für Kinder unter sechs Jahren
Demnächst stellt der Freistaat für Kinder unter sechs Jahren in der Kindertagesbetreuung zweimal die Woche einen kostenlosen Selbsttest bis zu den Sommerferien zur Verfügung. Das Angebot für die Eltern ist freiwillig und soll zuhause durchgeführt werden.

Regelungen für Hortkinder
Für den Hortbesuch gilt weiterhin der bekannte 7-Tage-Inzidenzwert (im Gleichklang mit den Grund-schulen) von unter 165.
Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Kinder im Wechsel- oder Präsenzunterricht befinden. Schulkinder, die einen Hort, eine altersgeöffnete Kindertageseinrichtung (z.B. Haus für Kinder) oder eine Kindertagespflegestelle besuchen, werden regelmäßig auf eine Coronavirus-Infektion getestet.

Die bekannten Hygienemaßnahmen verbunden mit evtl. Reduzierung der Öffnungszeiten gelten weiterhin.

Weitere tagesaktuelle Informationen finden Sie auch unter www.kita.augsburg.de